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ASB Deutschland e.V.

Verbandsrichtlinie

Der Bundesausschuss des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. (ASB) hat im April 2024 eine Richtlinie zum Umgang mit menschenfeindlichen und rechtsextremen Positionen und Parteien verabschiedet. Damit positioniert sich der Verband klar gegen das Erstarken demokratiefeindlicher Tendenzen und regelt den innerverbandlichen Umgang damit.

Richtlinie des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. zum Umgang mit menschenfeindlichen & rechtsextremen Positionen und Parteien

Präambel

Die Position des ASB zu Menschenfeindlichkeit, Populismus und Extremismus ist sehr klar, eindeutig und unmissverständlich.

Der ASB bekennt sich uneingeschränkt zum freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaat und ist den verfassungsgegebenen Grundrechten aller in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen in besonderer Weise verpflichtet.

In den 2020er Jahren ist die freiheitlich demokratische Grundordnung und das friedliche Zusammenleben der in unserem Land lebenden Menschen durch rechtsextreme Organisationen und Parteien in besonderer Weise herausgefordert und bedroht.

Da Humanismus und völkischer Nationalismus nicht zusammenpassen, muss sich der Arbeiter-Samariter-Bund diesen Herausforderungen und Bedrohungen stellen und sich zu diesen verhalten.

§ 1 Der Kern unseres Selbstverständnisses

Der Arbeiter-Samariter-Bund fühlt sich einer Tradition und einem Menschenbild verpflichtet, die geprägt sind von den humanistischen Idealen der Mitmenschlichkeit und der Anerkennung gleicher Würde und Rechte aller Menschen bei gleichzeitiger Verschiedenheit zwischen ihnen.

Aus diesem Verständnis heraus betrachten wir Vielfalt als Wert an sich. Dort wo es uns gelingt, Vielfalt zu fördern und wertzuschätzen, gelingt es uns, unsere Mission glaubhaft und nachhaltig umzusetzen. Unsere Mission ist die gelebte soziale Verantwortung für unsere Mitmenschen und für unser Gemeinwesen, die in unserer Hilfe zum Ausdruck kommt.

Unsere Leitsätze „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!“ (1895), „An jedem Ort – zu jeder Zeit – sind wir zur ersten Hilf bereit!“ (1909), „Helfen ist unsere Aufgabe!“ (1993) oder „Wir helfen hier und jetzt!“ (2010) illustrieren dies über die Jahrzehnte hinweg markant und einprägsam. Gelebte soziale Verantwortung für die Mitmenschen ist für uns ein umfassender Auftrag, der unsere Hilfen und Angebote im Gemeinwesen vor Ort genauso umfasst, wie die Bekämpfung von Fluchtursachen im Ausland, den Schutz von Leib und Leben von flüchtenden Menschen und die Hilfe bei der Integration von Geflüchteten. Mut zur Mitmenschlichkeit ist für uns keine Frage des Ortes.

Die geschichtlichen Erfahrungen und das Selbstverständnis des ASB sind in besonderer Weise vom freiwilligen und gemeinwohlorientierten Engagement seiner Mitglieder, seiner Überparteilichkeit, seinem Verbot und seiner Zerschlagung 1933 durch die Nationalsozialisten und seiner Nichtwiederzulassung nach 1945 in Ostdeutschland geprägt.

Der ASB wendet sich daher gegen jede Form von Extremismus und Menschenfeindlichkeit und tritt diesen immer dann besonders energisch entgegen, wenn sie die Demokratie, das friedliche Zusammenleben und die verfassungsmäßige Ordnung in unserem Land bedrohen.

§ 2 Mitgliedschaft im ASB

Der Arbeiter-Samariter-Bund, sein satzungsgemäßer Auftrag, seine Angebote und Projekte werden von über 1,5 Millionen Mitgliedern unterstützt.
Die Mitglieder repräsentieren in ihrer Gesamtheit die ganze Bandbreite der Bevölkerung, also nahezu alle sozialen Milieus, Weltanschauungen und politischen Überzeugungen.

Die Mitgliedschaft ist bis auf den Mitgliedsbeitrag an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Mit dem Beitritt in den ASB bekennt sich das Mitglied zur Satzung des ASB sowie den mit ihr verbundenen ASB-Bundesrichtlinien und den hier hinterlegten Grundsätzen des ASB.

Ein Ausschluss als letztes in Frage kommendes Vereinsordnungsmittel gemäß ASB-Bundesrichtlinien kommt bei schwerwiegendem Fehlverhalten in Frage. Inwieweit die exponierte Stellung oder Funktion in als gesichert rechtsextrem eingestuften Bündnissen, Organisationen und Parteien als den Aufgaben, Zielsetzungen und Interessen des ASB grobes Zuwiderhandeln oder deren Gefährdung betrachtet werden kann, ist im Einzelfall genau zu prüfen.

§ 3 Unvereinbarkeit von ASB-Mandat und Mitgliedschaft in rechtsextremen Organisationen

ASB-Mitglieder die von den Mitgliederversammlungen, Ausschüssen und Konferenzen mit einem satzungsgemäßen Wahlmandat ausgestattet sind, wie zum Beispiel Vorstandsmitglieder, Kontrollkommissionsmitglieder und Schiedsrichter, sind in besonderer Weise der Geschichte, dem Wertekanon und dem Selbstverständnis des Arbeiter-Samariter-Bund verpflichtet. Diese Wahlämter sind daher unvereinbar mit der Mitgliedschaft in als gesichert rechtsextrem eingestuften Bündnissen, Organisationen und Parteien. Dies gilt auch, wenn diese Einstufung nur für einzelne Landesverbände, Untergliederungen oder einzelne Organisationseinheiten derselben zutrifft.

Gleiches gilt für hauptamtliche Führungstätigkeiten im ASB, soweit diese disziplinarische Personalverantwortung oder eine Vertretung des ASB nach außen beinhalten.

§ 4 Unvereinbarkeit von Ehrenamt und Mitarbeit im ASB und rechtsextremistischer Agitation

Ehrenamtliche und Mitarbeitende die offensichtlich und wiederholt mit menschenfeindlichen und rechtsextremen Positionen innerhalb oder außerhalb des ASB agitatorisch auftreten, haben keinen Platz im ASB. Dies ist nicht zu verwechseln mit jeweils persönlichen Weltanschauungen und politischen Positionen, die jedem/jeder Ehrenamtlichen, Mitarbeitenden und unseren Kund:innen unbenommen bleiben, da eine Praxis und ein Klima der „Gesinnungsschnüffelei“ von uns kategorisch abgelehnt wird.

Die Handlungssicherheit im Umgang mit extremistischen Erscheinungsformen muss auf allen Verbandsebenen sichergestellt sein.  Die Anlage „Umgang mit extremistischen Erscheinungsformen“ gibt hierzu eine Orientierung.

§ 5 Unvereinbarkeit der Zusammenarbeit mit rechtsextremen Organisationen & Parteien

Der ASB schließt eine direkte und indirekte Zusammenarbeit mit Organisationen und Parteien und deren Mandatsträgern aus, die menschenfeindliche und rechtsextreme Positionen vertreten und erbringt für diese auch keine Dienstleistungen. Auch die indirekte Zusammenarbeit über Bündnisse mit anderen Organisationen wird ausgeschlossen.

§ 6 Zusammenarbeit mit Institutionen

Um seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können, ist der ASB auf die Zusammenarbeit mit Institutionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und mit deren Repräsentant:innen angewiesen, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit oder politischer Ausrichtung. Hier sind Parteizugehörigkeit und Amt nicht zu verwechseln. So sind beispielsweise Minister:innen, Landrät:innen, Bürgermeister:innen und Ausschussvorsitzende Amtsinhaber:innen bzw. Funktionsträger:innen und vertreten demokratisch legitimiert die jeweilige Institution und sind somit unweigerlich Gesprächspartner:in. Sich der Kommunikation mit den jeweiligen Amtsinhaber:innen bzw. Funktionsträger:innen zu verweigern, würde schlussendlich in die Arbeits- und Handlungsunfähigkeit unseres Verbandes führen und nicht unserem demokratischen Selbstverständnis entsprechen.

Gleichwohl vermeidet der ASB die Einladung von Amtsinhaber:innen und Funktionsträger:innen in eigene Einrichtungen und Veranstaltungen über das zwingend notwendige Maß hinaus immer dann, wenn diese Parteien, Organisationen oder Bündnissen angehören, die als gesichert rechtsextrem eingestuft sind. Dies gilt auch, wenn diese Einstufung nur für einzelne Landesverbände, Untergliederungen oder einzelne Organisationseinheiten derselben zutrifft.

§ 7 Die Rolle und Verantwortung des ASB im Gemeinwesen

Es reicht nicht, sich abgrenzen zu wollen, sich politisch integer zu verhalten und auf der moralisch richtigen Seite zu stehen. Vielmehr ist der ASB verpflichtet, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten, also mit seinen Diensten und Angeboten, der Menschenfeindlichkeit und dem Rechtsextremismus den Nährboden zu entziehen und ihnen so aktiv entgegen zu wirken.

Wenn öffentlich geförderte Angebote, wie zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, auf Grund der jeweiligen Haushaltslage eingestellt werden oder die öffentliche Infrastruktur ausgedünnt wird, was zumeist und in besonderer Weise den ländlichen Raum trifft, stoßen immer wieder rechtsextreme Organisationen in diese Lücken und nutzen den entstandenen Freiraum erfolgreich für ihre Zwecke.

Zum Selbstverständnis des ASB gehört, dass er sich immer aktiv dafür einsetzt, dass diese Lücken nicht entstehen, dass sich die öffentliche Hand nicht ihrer Verantwortung entzieht und dass der ASB nicht der Lückenfüller des Staates ist. Wenn aber trotz aller Bemühungen, Einrichtungen und Angebote geschlossen werden, ist der ASB mehr denn je gefragt. Mit einer Strategie und einem Portfolio des Lückenschlusses und Verantwortungsübernahme zur Stärkung einer handlungsfähigen Zivilgesellschaft und Demokratie bringt sich der ASB vor Ort ein.

Diese Richtlinie ist nach Beschlussfassung durch den Bundesausschuss des Arbeiter-Samariter-Bundes gemäß der Präambel sowie Kapitel V. Ziff. 6.4.9 und Kapitel VI. Ziff. 1.3 der ASB-Bundesrichtlinien für den Bundesverband, die Landesverbände und die regionalen Gliederungen unmittelbar verbindlich.

Köln, am 20.04.2024

Anlage: Umgang mit extremistischen Erscheinungsformen

Was ist Extremismus?

Extremismus umfasst in Deutschland politische Einstellungen und Bestrebungen, die dem Grundgesetz und unserer Demokratie widersprechen. Daher hat Extremismus jeglicher Ausprägung keinen Platz im ASB. Hier wird Demokratie und Vielfalt tagtäglich gelebt.

Gefahr erkennen

Frühzeitiges Erkennen hat oberste Priorität bei der effektiven Bekämpfung von Rechtsextremismus. Nicht immer sind Aussagen in Wort, Schrift und Bild eindeutig wie z.B. das Logo einer rechtsextremen Organisation oder die Parole „Ausländer raus!“. Und nicht immer sind Zeichen strafbar wie z.B. das Hakenkreuz oder die Parole „Heil Hitler!“. Häufig sind die Bedeutungen verschleiert (wie bei der „Schwarzen Sonne“ und dem Zahlencode 88), um einer strafrechtlichen Verfolgung vorzubeugen oder um erst einmal zu testen, wie die Reaktionen darauf ausfallen. Gleichwohl ist immer zu prüfen und zu differenzieren, inwieweit es sich tatsächlich um die gezielt rechtsextreme Verwendung eines Codes handelt, oder ob ein anderer Hintergrund besteht.

Zur Identifizierung von Erkennungssymbolen sowie szenetypischen Parolen und Argumentationen ist eine regelmäßige Sensibilisierung aller ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräfte notwendig. Eine konsequente Aufklärung aller Beteiligten, vor allem der Führungs- und Ausbildungskräfte ist erforderlich.

Melden

Eine schnelle Meldung von extremistischen Vorfällen hat nichts mit Denunziation zu tun. Um unsere Demokratie zu bewahren, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gegen Extremismus vorzugehen.

Einige verfassungsfeindliche Aussagen wie die Parole „Heil Hitler!“ sind direkt strafbar und sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. In diesen und allen anderen Fällen sollte die Meldung an Vorgesetzte oder bei Bedenken anonym online (z.B. bei der Ansprechstelle des zuständigen Landesverbandes) erfolgen.

Bei der Meldung sollten alle relevanten Informationen berücksichtigt werden. Wer einen Verdacht hat, aber unsicher ist, wie die Vorfälle einzuordnen sind, sollte sich kompetente Unterstützung holen, denn Schweigen und Wegschauen wird leicht als Zustimmung gedeutet und kann enormen Schaden anrichten.

Maßnahmen ergreifen

Gemeinsam mit den Führungskräften sowie den dazu gerufenen Beraterinnen und Beratern kann eine Strategie erarbeitet und umgesetzt werden. Bei strafbaren, verfassungsfeindlichen Handlungen wird die Polizei informiert. Bei Verdachts- und Beleidigungsfällen werden Täter und Täterinnen sowie mögliche Opfer und Beteiligte befragt. Dem kann sich ein klärendes Gespräch, eine Sensibilisierungsmaßnahme oder auch ein Ausschlussverfahren anschließen.

Das Angebot an Schulungsanteilen für Extremismusprävention in Lehrgängen wird weiter ausgebaut. Zudem werden vermehrt Seminare, Workshops, e-learning etc. zu speziellen Themen (z.B. neue Entwicklungen im Rechtsextremismus mit Auswirkungen auf den ASB) angeboten.
Darüber hinaus werden weitere Aktive besonders geschult, um als erste Ansprechpersonen vor Ort handlungsfähig zu sein.

Fachkräfte anfordern

Bei eindeutigen Parolen oder Aktivitäten gilt es, ganz deutlich zu machen: „Stopp! So etwas hat beim ASB nichts zu suchen!“ Allerdings ist wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern sich Führungskräfte und andere Samariter:innen zur Unterstützung zu holen. Für die weitere Aufarbeitung kann es hilfreich sein, Beweismaterial zu sichern wie Mitschnitte von Chats, Bilder etc. und das konkrete Vorgehen genau zu überlegen.
Als Unterstützung können versierte Ansprechpartner:innen in den Landesverbänden und beim Bundesverband zur Verfügung gestellt werden. Sie helfen dabei, Verdachtsfälle richtig einzuordnen und besprechen gemeinsam das Vorgehen, natürlich vertraulich.

Köln, am 20.04.2024

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ASB-KV Nienburg

Kreisgeschäftsstelle

Tel. : 05037 97 11-0
Fax : 05037 97 11-30

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