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Wir sagen die Meinung

Positionen und Stellungnahmen

Manchmal ist es richtig und wichtig sich für oder gegen eine Entwicklung, ein Ereigniss, einen Zusammenhang oder bestimmte Rahmenbedingungen auszusprechen und Stellung zu beziehen. Hier finden Sie unsere Positionen.

Resolution für Demokratie und Solidarität

Demokratie und Solidarität leben und bewahren!
Die Werte und das Handeln des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) und seiner Jugendorganisation Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) sind von Solidarität, Weltoffenheit, Respekt, Vielfalt und der Gleichheit aller Menschen geprägt. Der Verband bietet vorbehaltlos allen Menschen seine Hilfe an und alle Menschen, die sich den Werten und dem Handeln des ASB verbunden fühlen, sind willkommen, sich aktiv einzubringen.

Der ASB wurde im Jahr 1933 von den Nationalsozialisten zerschlagen und konnte sich erst wieder nach dem Zweiten Weltkrieg neu konstituieren. Aufgrund seiner Geschichte ist es dem Verband ein Anliegen, insbesondere gegen die Position von Rechtspopulist/innen und Rechtsextremen Flagge zu zeigen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund stellt sich entschieden gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit innerhalb und außerhalb seiner Organisation. Hass und
Hetze führen zu Gewalt und Verrohung. Der Verband steht für einen wertschätzenden und ausgleichenden zwischenmenschlichen Umgang, der Konflikte in einem solidarischen Miteinander löst.

Der ASB sieht sich an der Seite von Bürgerinnen und Bürgern, die Demokratie, Grundgesetz und eine offene Gesellschaft leben und verteidigen. Personen,
die sich rechtspopulistisch bzw. rechtsextrem in Worten und/oder Taten äußern, und/oder mit Rechtspopulist/innen bzw. Rechtsextremen sympathisieren, haben keinen Platz im ASB und in der ASJ.

ASB begrüßt EuGH-Urteil zur Bereichsaussnahme

In seinem Urteil vom 21.03.2019 hat die 3. Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgestellt, dass Rettungsdienstleistungen unter die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fallen. Dies bedeutet, dass Kommunen zukünftig kein Vergabeverfahren mehr durchführen müssen, wenn es um Leistungen der Notfallrettung geht, die an gemeinnützige Organisationen vergeben werden sollen.

Der Arbeiter-Samariter-Bund begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen und sieht die gesetzlich anerkannten Hilfsorganisationen, die durchweg nach deutschem Recht gemeinnützig sind, durch die Sicherstellung der Bereichsausnahme gestärkt. Das Judikat bedeutet, dass das europäische Primärrecht mit Blick auf das Vergaberecht bei Rettungsdienstleistungen unter den beschriebenen Voraussetzungen keine Anwendung findet. Dies bringt auch Rechtssicherheit für die Kommunen.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils fordert der ASB daher umgehende gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der Bereichsausnahme in allen deutschen Bundesländern unter Einbeziehung der anerkannten Hilfsorganisationen um damit endlich anzuerkennen, dass die Hilfsorganisationen neben dem Rettungsdienst eine wichtige und elementare Aufgabe in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr übernehmen. Die Rettung von Menschenleben darf nicht kommerzialisiert werden und ist keine Leistung, die in den klassischen gewinnorientierten Dienstleistungssektor fällt.

Die Aufwuchsfähigkeit der deutschen Gefahrenabwehr ist nur durch die enge Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz sichergestellt und wird durch das Urteil des EuGH bestätigt.  

Das OLG Düsseldorf wird sich nach dieser eindeutigen Klärung der aufgeworfenen Fragen durch den EuGH im Solinger Vergabeverfahren der Auffassung des EuGH mit großer Wahrscheinlichkeit anschließen, so dass die Vergabepraxis der Stadt Solingen bestätigt wird.

Die vollumfängliche Umsetzung der Bereichsausnahme wäre zudem eine weitreichende Anerkennung der Leistungen der Hilfsorganisationen und der dahinterstehenden zehntausenden von Ehrenamtlichen, die in den Katastrophenschutzeinheiten und den Schnelleinsatzgruppen für das Gemeinwohl aktiv sind.

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