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Vorsorge

Die Betreuungsverfügung

Durch die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen die Vorsorge getroffen werden, dass im Fall der Fälle Vertrauenspersonen eingesetzt werden können, die die Regelung der persönlichen Angelegenheiten übernehmen.

Ein gutes Gefühl, wenn jemand für Sie die Entschiedungen trifft, dem Sie vertrauen.

Foto: ASB/B. Bechtloff

Infolge eines Unfalls, einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder see­lisch­en Behinderung kann es passieren, dass die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgt werden können.

Wenn dann keine Vorsorgevollmacht getroffen wurde, erfolgt häufig die Bestellung eines ge­richt­lich eingesetzten Betreuers. Zuständig hierfür ist das Vormundschaftsgericht.

Durch die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen die Vorsorge getroffen werden, dass in einem solchen Fall eine oder auch mehrere Personen des persönlichen Ver­trau­ens für die Regelung der Angelegenheiten eingesetzt werden.

Die Betreuungsverfügung sollte in jedem Fall schriftlich abgefasst werden.

Sie kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden: So kann beispielsweise verfügt werden, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person auch im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit als Betreuer ausgewählt werden soll.

Vorsorge

Foto: ASB/A. Diekmann

Schon in gesunden Tagen lässt sich im Sinne der Selbstbestimmung festlegen, was (medizinisch) geschieht, wenn man einmal entscheidungsunfähig werden sollte.

Vorsorge

Die Patientenverfügung

Foto: ASB/Fulvio Zanettini

Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, ist eine Willensbekundung, in der die per­sön­lich­en Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder der Be­hand­lungs­gren­zen in gesunden Tagen schriftlich fixiert werden.

Die Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht

Foto: ASB/B. Bechtloff

In der Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, die im Falle einer Ent­schei­dungs­un­fäh­ig­keit des Vollmachtgebers, seinen Willen vertritt und bestimmte Aufgaben für ihn erledigt.

Die Vorsorgevollmacht

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Anke von Behrens

Pflegedienstleiterin Ambulante Pflege

Tel. : 05037 9711-14
Fax : 05037 97 11-23

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ASB-Kreisverband Nienburg

Nienburger Straße 40
31547 Rehburg-Loccum

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Jana Wohlers

Pflegedienstleitung Tagespflege Stolzenau

Tel. : 05761 900829
Fax : 05761 3075857

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ASB-Tagespflege Stolzenau

Schmiedeweg 4
31592 Stolzenau

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Katja Rieder

Pflegedienstleitung Tagespflege Rohrsen

Tel. : 05024 9814510
Fax : 05024 9814511

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ASB-Tagespflege Rohrsen

Am Büschen 2
31627 Rohrsen