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Vorsorge

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, ist eine Willensbekundung, in der die per­sön­lich­en Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder der Be­hand­lungs­gren­zen in gesunden Tagen schriftlich fixiert werden.

Ihr Wille zählt. Sorgen Sie dafür, dass es auch so bleibt.

Foto: ASB/Fulvio Zanettini

In dem Falle, dass die Fähigkeit zur Äußerung nicht mehr besteht, treten die festgelegten Wün­sche dann an die Stelle einer mündlichen Zustimmung oder Ablehnung.

Häufige Formulierungen in Patientenverfügungen betreffen die gewünschte Sterbebegleitung,  ins­be­son­de­re Aussagen zu lebensverlängernden Maßnahmen und der so genannten „Pal­li­a­tiv­be­hand­lung", d. h. ob die Einnahme von schmerzlindernden Medikamenten gewünscht wird, auch wenn diese die Nebenwirkung eines schnellen Todeseintritts mit sich bringen.

Zur Durchsetzung der Patientenverfügung kann es hilfreich sein, eine Vertrauensperson mittels ei­ner Vorsorgevollmacht zu beauftragen, die Patienteninteressen zu vertreten und wahr­zu­neh­men.


Wenn eine Patientenverfügung erstellt werden soll,
stellen sich oft eine ganz Reihe von Fragen, z. B.:

  • Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung und was muss ich dabei beachten?
  • Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?
  • Wie bekommen behandelnde Ärzte meine Patientenverfügung?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille befolgt wird?
  • Warum soll ich meiner Patientenverfügung auch eine Beschreibung meiner persönlichen Wertevorstellungen beifügen?
  • Wie formuliere ich meine Patientenverfügung?
  • Welcher Aufbau wird für eine Patientenverfügung empfohlen?
  • Was sollte ich in meiner Patientenverfügung festlegen?
  • Ist meine alte Patientenverfügung noch gültig?

So vielförmig dann die Wertevorstellungen und Glaubensgrundsätze von Menschen sind, so viel­fäl­tig sind auch die individuellen Entscheidungen, die daraus folgen und in eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung einfließen können.

Daneben gibt es bei der inhaltlichen Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung, aus­neh­mend aus Gründen der Missbrauchsgefahr, einige gesetzliche Regelungen. Ein Beispiel ist, dass der Wille des Patienten für die jeweilige konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher fest­stell­bar sein muss.

Damit Ihre Patientenverfügung letztlich alle individuellen Wünsche und Interessen best­mög­lich in der gemeinten Form erfasst und Ihre Fragen fachkundig beantwortet werden, em­pfeh­len wir Ih­nen dringend eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wir helfen Ihnen gern und erteilen weitere Informationen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Vorsorge

Foto: ASB/A. Diekmann

Schon in gesunden Tagen lässt sich im Sinne der Selbstbestimmung festlegen, was (medizinisch) geschieht, wenn man einmal entscheidungsunfähig werden sollte.

Vorsorge

Die Vorsorgevollmacht

Foto: ASB/W. Krüper

In der Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, die im Falle einer Ent­schei­dungs­un­fäh­ig­keit des Vollmachtgebers, seinen Willen vertritt und bestimmte Aufgaben für ihn erledigt.

Die Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung

Foto: ASB/B. Bechtloff

Durch die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen die Vorsorge getroffen werden, dass im Fall der Fälle Vertrauenspersonen eingesetzt werden können, die die Regelung der persönlichen Angelegenheiten übernehmen.

Die Betreuungsverfügung

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Wir beraten Sie gern:

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Anke von Behrens

Pflegedienstleiterin Ambulante Pflege

Tel. : 05037 9711-14
Fax : 05037 97 11-23

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ASB-Kreisverband Nienburg

Nienburger Straße 40
31547 Rehburg-Loccum

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Jana Wohlers

Pflegedienstleitung Tagespflege Stolzenau

Tel. : 05761 900829
Fax : 05761 3075857

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ASB-Tagespflege Stolzenau

Schmiedeweg 4
31592 Stolzenau

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Katja Rieder

Pflegedienstleitung Tagespflege Rohrsen

Tel. : 05024 9814510
Fax : 05024 9814511

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ASB-Tagespflege Rohrsen

Am Büschen 2
31627 Rohrsen