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Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, ist eine Willensbekundung, in der die persönlichen Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder der Behandlungsgrenzen in gesunden Tagen schriftlich fixiert werden.
In dem Falle, dass die Fähigkeit zur Äußerung nicht mehr besteht, treten die festgelegten Wünsche dann an die Stelle einer mündlichen Zustimmung oder Ablehnung.
Häufige Formulierungen in Patientenverfügungen betreffen die gewünschte Sterbebegleitung, insbesondere Aussagen zu lebensverlängernden Maßnahmen und der so genannten „Palliativbehandlung", d. h. ob die Einnahme von schmerzlindernden Medikamenten gewünscht wird, auch wenn diese die Nebenwirkung eines schnellen Todeseintritts mit sich bringen.
Zur Durchsetzung der Patientenverfügung kann es hilfreich sein, eine Vertrauensperson mittels einer Vorsorgevollmacht zu beauftragen, die Patienteninteressen zu vertreten und wahrzunehmen.
Wenn eine Patientenverfügung erstellt werden soll,
stellen sich oft eine ganz Reihe von Fragen, z. B.:
- Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung und was muss ich dabei beachten?
- Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?
- Wie bekommen behandelnde Ärzte meine Patientenverfügung?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille befolgt wird?
- Warum soll ich meiner Patientenverfügung auch eine Beschreibung meiner persönlichen Wertevorstellungen beifügen?
- Wie formuliere ich meine Patientenverfügung?
- Welcher Aufbau wird für eine Patientenverfügung empfohlen?
- Was sollte ich in meiner Patientenverfügung festlegen?
- Ist meine alte Patientenverfügung noch gültig?
So vielförmig dann die Wertevorstellungen und Glaubensgrundsätze von Menschen sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen, die daraus folgen und in eine Patientenverfügung einfließen können.
Daneben gibt es bei der inhaltlichen Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung, ausnehmend aus Gründen der Missbrauchsgefahr, einige gesetzliche Regelungen. Ein Beispiel ist, dass der Wille des Patienten für die jeweilige konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher feststellbar sein muss.
Damit Ihre Patientenverfügung letztlich alle individuellen Wünsche und Interessen bestmöglich in der gemeinten Form erfasst und Ihre Fragen fachkundig beantwortet werden, empfehlen wir Ihnen dringend eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wir helfen Ihnen gern und erteilen weitere Informationen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Vorsorge
Schon in gesunden Tagen lässt sich im Sinne der Selbstbestimmung festlegen, was (medizinisch) geschieht, wenn man einmal entscheidungsunfähig werden sollte.
Die Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, die im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers, seinen Willen vertritt und bestimmte Aufgaben für ihn erledigt.
Die Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsverfügung
Durch die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen die Vorsorge getroffen werden, dass im Fall der Fälle Vertrauenspersonen eingesetzt werden können, die die Regelung der persönlichen Angelegenheiten übernehmen.
Die Betreuungsverfügung
Wir beraten Sie gern:
ASB-Kreisverband Nienburg
Nienburger Straße 40
31547 Rehburg-Loccum
ASB-Tagespflege Stolzenau
Schmiedeweg 4
31592 Stolzenau
ASB-Tagespflege Rohrsen
Am Büschen 2
31627 Rohrsen