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Leben im Alter

Gut Vorgesorgt

Schon in gesunden Tagen lässt sich im Sinne der Selbstbestimmung festlegen, was (medizinisch) geschieht, wenn man einmal entscheidungsunfähig werden sollte.

Legen Sie fest, was geschehen soll.

Foto: ASB/A. Diekmann

Viele Menschen befürchten, im Alter, bei einem Notfall oder in schwerer Krankheit einer me­di­zi­nisch­en Behandlung ausgeliefert zu sein, die sie nicht wollen.

Demgegenüber haben sich Mediziner verpflichtet alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um Leben zu erhalten und Krankheiten zu heilen. Trotzdem muss für jede ärztliche Behandlung eine Einwilligung des Patienten bestehen, damit dem Arzt formaljuristisch keine Körperverletzung angelastet werden kann. Eine Ausnahme davon stellen lediglich akut bestehende Notfallsituationen dar.

Ist ein Patient  einwilligungsunfähig wird der Arzt zu den üblichen medizinischen Maßnahmen greifen.

Hier setzen drei Instrumente an, die zur Verfügung stehen, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbst­be­stim­mung für die Umsetzung des eigenen Willens Sorge zu tragen: Die Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung.

Die Patientenverfügung

Foto: ASB/Fulvio Zanettini

Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, ist eine Willensbekundung, in der die per­sön­lich­en Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder der Be­hand­lungs­gren­zen in gesunden Tagen schriftlich fixiert werden.

Die Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht

Foto: ASB/W. Krüper

In der Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, die im Falle einer Ent­schei­dungs­un­fäh­ig­keit des Vollmachtgebers, seinen Willen vertritt und bestimmte Aufgaben für ihn erledigt.

Die Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung

Foto: ASB/B. Bechtloff

Durch die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen die Vorsorge getroffen werden, dass im Fall der Fälle Vertrauenspersonen eingesetzt werden können, die die Regelung der persönlichen Angelegenheiten übernehmen.

Die Betreuungsverfügung

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 Wir beraten Sie gern:

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Anke von Behrens

Pflegedienstleiterin Ambulante Pflege

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ASB-Kreisverband Nienburg

Nienburger Straße 40
31547 Rehburg-Loccum

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Jana Wohlers

Pflegedienstleitung Tagespflege Stolzenau

Tel. : 05761 900829
Fax : 05761 3075857

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ASB-Tagespflege Stolzenau

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31592 Stolzenau

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Katja Rieder

Pflegedienstleitung Tagespflege Rohrsen

Tel. : 05024 9814510
Fax : 05024 9814511

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ASB-Tagespflege Rohrsen

Am Büschen 2
31627 Rohrsen