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Vorsorge

Die Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, die im Falle einer Ent­schei­dungs­un­fäh­ig­keit des Vollmachtgebers, seinen Willen vertritt und bestimmte Aufgaben für ihn erledigt.

Die Erteilung einer Vorsorgevollnacht setzt absolutes und grenzenloses Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leicht­fer­tig erteilt werden.

Foto: ASB/W. Krüper

Dies setzt absolutes und grenzenloses Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leicht­fer­tig erteilt werden.

Die zentrale Voraussetzung für eine Rechtswirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist, dass der Voll­macht­ge­ber zum Zeitpunkt der Ausstellung voll geschäftsfähig ist. Entsprechend des Bürgerlichen Gesetzbuches hat eine Vorsorgevollmacht prinzipiell Vorrang vor ei­ner durch Gerichtsbeschluss angeordneten Pflichtbetreuung.

In der Vollmacht kann im Einzelnen festgelegt werden, für welche Aufgabenbereiche sie gilt und wel­che Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. So kann eine Vorsorgevollmacht den Be­voll­mäch­tig­ten zur Regelung des Vermögens, zur Einwilligung in freiheitsentziehende Unterbringung oder die gerichtliche Vertretung im Sinne des Vollmachtgebers berechtigen.

Formulierungen zur Bewilligung bestimmter medizinischer Maßnahmen finden sich dagegen üb­lich­er­wei­se eher in eine Patientenverfügung. Es ist daher nicht nur ratsam beide Dokumente im Sin­ne einer gegenseitigen Ergänzung anzufertigen, sondern auch in der Vorsorgevollmacht da­rauf hinzuweisen, dass der Bevollmächtigte an eine Patientenverfügung gebunden ist.

Vorsorge

Foto: ASB/A. Diekmann

Schon in gesunden Tagen lässt sich im Sinne der Selbstbestimmung festlegen, was (medizinisch) geschieht, wenn man einmal entscheidungsunfähig werden sollte.

Vorsorge

Die Patientenverfügung

Foto: ASB/Fulvio Zanettini

Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, ist eine Willensbekundung, in der die per­sön­lich­en Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder der Be­hand­lungs­gren­zen in gesunden Tagen schriftlich fixiert werden.

Die Patientenverfügung

Die Betreuungsverfügung

Foto: ASB/B. Bechtloff

Durch die Erstellung einer Betreuungsverfügung kann in gesunden Tagen die Vorsorge getroffen werden, dass im Fall der Fälle Vertrauenspersonen eingesetzt werden können, die die Regelung der persönlichen Angelegenheiten übernehmen.

Die Betreuungsverfügung

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