Diana Draws
Kreisverband Nienburg
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Die Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, ist eine Willensbekundung, in der die persönlichen Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder der Behandlungsgrenzen in gesunden Tagen schriftlich fixiert werden.
In dem Falle, dass die Fähigkeit zur Äußerung nicht mehr besteht, treten die festgelegten Wünsche dann an die Stelle einer mündlichen Zustimmung oder Ablehnung.
Häufige Formulierungen in Patientenverfügungen betreffen die gewünschte Sterbebegleitung, insbesondere Aussagen zu lebensverlängernden Maßnahmen und der so genannten „Palliativbehandlung", d. h. ob die Einnahme von schmerzlindernden Medikamenten gewünscht wird, auch wenn diese die Nebenwirkung eines schnellen Todeseintritts mit sich bringen.
Zur Durchsetzung der Patientenverfügung kann es hilfreich sein, eine Vertrauensperson mittels einer Vorsorgevollmacht zu beauftragen, die Patienteninteressen zu vertreten und wahrzunehmen.
Wenn eine Patientenverfügung erstellt werden soll,
stellen sich oft eine ganz Reihe von Fragen, z. B.:
So vielförmig dann die Wertevorstellungen und Glaubensgrundsätze von Menschen sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen, die daraus folgen und in eine Patientenverfügung einfließen können.
Daneben gibt es bei der inhaltlichen Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung, ausnehmend aus Gründen der Missbrauchsgefahr, einige gesetzliche Regelungen. Ein Beispiel ist, dass der Wille des Patienten für die jeweilige konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher feststellbar sein muss.
Damit Ihre Patientenverfügung letztlich alle individuellen Wünsche und Interessen bestmöglich in der gemeinten Form erfasst und Ihre Fragen fachkundig beantwortet werden, empfehlen wir Ihnen dringend eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wir helfen Ihnen gern und erteilen weitere Informationen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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